Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Ein muslimischer Jugendlicher darf in seiner Schule nicht öffentlich beten. Das Gericht betont: eine Einzelfallentscheidung. Dennoch sagt das Urteil viel über die Haltung unserer Gesellschaft zum Gebet aus, wenn es zum Störfaktor wird. Und wie halten Sie es mit dem Gebet, auch in der Öffentlichkeit? Schreiben Sie uns!
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Ein Moslem betet in aller Öffentlichkeit. Ein |
Es ist bei uns ein seltener, ein äußerst seltener Anblick: Menschen, die in der Öffentlichkeit beten. Vielleicht mal eine Familie am Nebentisch im Restaurant. Oder im Fernsehen, wenn der Fußballspieler vor dem Anpfiff noch das Kreuzzeichen schlägt, ein Stoßgebet gen Himmel schickt. Befremdlich wirkt das auf viele, schon zu lange befindet sich der Glaube auf dem Rückzug aus der Öffentlichkeit. Das Gebet, so scheint es, ist ins Private und in die Kirchen, Moscheen und Synagogen verbannt worden.
Befremdet, irritiert, wütend reagierten viele Jugendliche und Lehrer, als Yunus und seine Mitschüler auf ihren Jacken im Schulflur des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin knieten, mit der Stirn den Boden berührten und in der Pause gen Mekka beteten. Einen Tag später erklärte ihnen die Schulleiterin: „Hier auf dem Schulgelände dürft ihr nicht mehr beten.“
Schule kein religionsfreier Raum
Vier Jahre ist dieser Vorfall her. Drei Gerichte haben sich seitdem mit dem Fall beschäftigt. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschied nun: Yunus darf nicht öffentlich in der Schule beten. Machte aber gleichzeitig klar, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung sei. „Die Schule ist kein religionsfreier Raum“, betonte der Vorsitzende Richter. Schüler seien grundsätzlich berechtigt, in ihrer Schule auch öffentlich zu beten.
Im Diesterweg-Gymnasium sei dies aber nicht möglich, da der Schulfrieden sonst gestört werde. Das öffentliche Gebet – ein Störfaktor. Schon mehrfach habe es in der Schule religiös bedingte Konflikte gegeben, vor allem zwischen Schiiten und Sunniten aber auch zwischen Christen und Muslimen, sagte die Direktorin. Das Gebet auf dem Schulflur goss weiter Öl ins Feuer.
Wenn das Gebet provoziert, wird es zum Problem
„In dem Moment, in dem das Gebet so provokativ mitten im Schulflur geschieht, wird das öffentliche Beten zur Demonstration und damit zum Problem“, sagt der Tübinger Religionspädagoge Alfred Biesinger. Ein Problem, weil hier gerade ein muslimischer Jugendlicher betet? Nein, glaubt Biesinger. „Wenn ein christlicher Jugendlicher auf dem Schulflur den Angelus betet, würde dies das gleiche Aufsehen erregen.“
Der Tübinger Professor spricht sich auch deshalb für Meditationsräume in Schulen oder Universitäten aus. Frei von religiösen Symbolen soll hier ein jeder beten können. Tatsächlich könnte an solchen Orten ein unverkrampfter Umgang mit dem Gebet Andersgläubiger erlernt werden. Und damit auch Vorbild für die Gesellschaft sein. Entspannter, ungezwungener sollte damit umgegangen werden, seinen Glauben öffentlich zu leben.
Und wo und wie beten Sie? Auch in der Öffentlichkeit? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen an:
Verlagsgruppe Bistumspresse, Postfach 2667, 49016 Osnabrück oder per E-Mail an:
redaktion@bistumspresse.de
Daniel Gerber
