Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) warnt vor einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. ZdK-Präsident Alois Glück erteilte jetzt einem entsprechenden Antrag der SPD-Bundestagsfraktion eine Absage.
„Ein solches Vorhaben steht im Widerspruch zum Grundgesetz“, so Glück. In mehreren Urteilen habe das Bundesverfassungsgericht die Ehe von Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft mit gemeinsamer Verantwortung für ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung geschützt.
„Es gibt einen grundlegenden und bleibenden Unterschied zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft“, so Glück, da die Ehe von Mann und Frau potenziell auf Nachkommen angelegt sei. Wer diesen Unterschied verwische, höhle die Intention des Grundgesetzes aus, Ehe und Familie als in sich nachhaltige Lebensform besonders hervorzuheben, sagte der ZdK-Präsident.
Die Relativierung der im Grundgesetz verankerten Sonderstellung von Ehe und Familie sie schon lange zu beobachten, so Glück weiter. Es sei unbestritten, dass auch auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Verantwortungsgemeinschaft gesellschaftliche Anerkennung verdienten. Die verbreitete Skepsis gegenüber Schritten zur rechtlichen Angleichung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe stamme aber aus der jetzt bestätigten Vermutung, dass diese Entwicklung letztlich auf die Forderung nach einer Aufhebung aller Unterschiede hinauslaufen werde.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte zuvor einen Antrag für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare in den Bundestag eingebracht. "Die Erweiterung der Ehe auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ist der logische Schlusspunkt einer jahrelangen Entwicklung", begründete die Fraktion den Antrag. Einstimmig sei der Antrag "Recht auf Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen" in der Fraktionssitzung verabschiedet worden.
Bislang können homosexuelle Paare eine so genannte eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. In vielen Feldern ist die Lebenspartnerschaft der Ehe allerdings rechtlich gleichgestellt. Dazu haben nicht zuletzt verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichtes beigetragen. Im Gegensatz zur Lebenspartnerschaft ist die Ehe durch das Grundgesetz geschützt. Sie kann nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden und genießt etwa im Einkommenssteuer- oder Adoptionsrecht Vorteile gegenüber der Lebenspartnerschaft.
(kna/uwa)